Stärkung des Betriebsrates bei Leiharbeit

Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden wahrscheinlich zum 01.04.2017 in Kraft gesetzt.

 

Um zu verhindern, dass hier missbräuchlich mit den Arten der Verträge gespielt wird, sind wir als Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeitern und auch über die Werkverträge zu unterrichten.

 

Viele Änderungen beziehen sich auf Beschäftigungsfristen und die Angleichung der Arbeitsentgelte.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es bei den Betriebsräten und auch direkt über den Gesetzestext.