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auf der Webpräsenz der

 

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

 

der Currenta GmbH & Co. OHG und der Tectrion GmbH Leverkusen

Ursula Schiefer
Ursula Schiefer

Chempark Leverkusen

Gebäude K 46 Raum 008
Telefonnummer
0214 30 21325

EMailadresse
Ursula.schiefer@currenta.de


Die Information des Arbeitgebers über die Schwerbehinderung oder die Gleichstellung

 

Hat der Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht ?

 

Nach der Feststellung der Schwerbehinderung bleibt es dem Arbeitnehmer in der Regel selbst überlassen, ob er diese dem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleich gestellt sind. Denn solange die im Arbeitsvertrag aufgeführten Pflichten vom Arbeitnehme erfüllt werden können, besteht keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings besteht dann auch kein Anspruch auf Zusatzurlaub oder der Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.

 

Wann muss der Arbeitgeber informiert werden ?

 

Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt. Dies gilt besonders wenn eine Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Wer sich verunsichert fühlt, kann sich vor dem Gespräch an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebs- oder Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Auch die Integrationsfachdienste bieten schwerbehinderten Menschen ihre Hilfe an.

 

Welchen Nachweis braucht der Arbeitgeber ?

 

Dem Arbeitgeber sollte als Nachweis der Schwerbehinderung der von der zuständigen Behörde ausgestellte Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Als Nachweis der Gleichstellung dient der von der Arbeitsagentur ausgestellte Gleichstellungsbescheid. Ab dem Tag der Anerkennung besteht für schwerbehinderte Arbeitnehmer ein Anspruch auf Zusatzurlaub nach SGB IX § 125. Mit dem Nachweis wird dieser Anspruch beim Arbeitgeber geltend gemacht.

Was bewirkt die Information des Arbeitgebers ?

 

Oft bringt es Vorteile den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung zu informieren und ihn über die Auswirkungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Erkrankung/Behinderung aufzuklären. Dies beugt Konflikten vor und ermöglicht bereits frühzeitig eventuell notwendige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung zu ergreifen.

 

Der besondere Kündigungsschutz nach SGB XI §§ 85 ff. bleibt dem schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer auch dann erhalten, wenn er den Arbeitgeber nicht informiert hat. Im Falle einer Kündigung muss der besondere Kündigungsschutz dann jedoch innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden, damit er noch wirksam werden kann. Vorsicht: Besser ist es, den Arbeitgeber möglichst direkt nach der Kündigung über die Anerkennung als Schwerbehinderter zu informieren, denn zurzeit wird darüber diskutiert, ob die Mitteilungsfrist von 4 auf 3 Wochen herabgesetzt werden soll.

 

Dem Arbeitgeber wird durch diese Frist die Möglichkeit gegeben, entsprechende Schritte einzuleiten. Hierzu gehören beispielsweise die Suche nach einer behinderungsgerechten Beschäftigung im Betrieb, die Einschaltung des Integrationsamtes zwecks Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder aber, sofern keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung besteht, die Beantragung der Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt.

 

Arbeitnehmer sollten zudem bedenken :

 

Die Unkenntnis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung des Arbeitnehmers kann für den Arbeitgeber teuer sein. Denn im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungsquote müssen Betriebe eine Ausgleichsabgabe entrichten. Da der Arbeitgeber die Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter selber meldet, kann er dann natürlich nur diejenigen angeben, über deren Anerkennung er eine offizielle Kenntnis besitzt.



Arzt-Auskunft nennt barrierefreie Praxen

 

Für die fast sieben Millionen Schwerbehinderten in Deutschland können Arztbesuche mühsam sein – Stufen statt Lift oder Rampe gehören zu den üblichen Barrieren. Zum „internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember hat die Stiftung Gesundheit ermittelt, dass mittlerweile bundesweit mehr als 35.000 Arzt- und Zahnarztpraxen rollstuhl- und behindertengerecht ausgebaut sind. Dies ergibt sich aus dem von der Stiftung geführten Adressverzeichnis niedergelassener Ärzte in Deutschland.

 

Bei der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit erfahren Patienten, ob eine Praxis barrierefrei ist. Außerdem sind die Praxen gekennzeichnet, bei denen der Zugang ebenerdig bzw. ein Fahrstuhl vorhanden ist. Denn dies müssen gehbehinderte Patienten wissen, bevor sie einen Arzt aufsuchen.

 

In dem umfassenden Ärzteverzeichnis lassen sich speziell die Ärzte und Arztpraxen auswählen, die diese Kriterien erfüllen (Klick-Tipp: www.arzt-auskunft.de). Zusätzlich sind zahlreiche weitere Informationen zur Lage und Erreichbarkeit angegeben – beispielsweise Sprechzeiten, Hinweise zu öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe und zu Parkplätzen vor der Praxis.

 

Die Arzt-Auskunft führt seit 1997 Mediziner und Patienten gezielt zusammen. Das Verzeichnis umfasst alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, verknüpft mit mehr als 1.000 Diagnose- und Therapie­schwer­punkten. Bei der gebührenfreien Rufnummer 0800/7 39 00 99 rufen täglich hunderte Menschen an. Im Internet registriert die Arzt-Auskunft jährlich mehr als sechs Millionen Suchvorgänge. Dieser Service der gemeinnützigen Stiftung Gesundheit ist kostenlos, unabhängig und werbefrei.


Lotsen für Kranke

Unabhängige Patientenberatung ist eine Erfolgsstory

 

„Können Sie mir einen Orthopäden nennen, der sich Zeit für meine Probleme nimmt?“ „Wegen eines Kurantrags habe ich einen Bescheid von meiner Krankenkasse bekom­men, aber ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll.“ Solche Fragen stellen viele der Ratsuchenden, die sich an eine der bundesweit 22 Stellen der Unabhängigen Patien­tenberatung Deutschland (UPD) wenden, wovon sieben unter dem Dach des Sozial­verbands VdK Deutschland sind. Seit zwei Jahren gibt es diesen besonderen Service.

 

Wer ernsthaft krank wird, ist oft ratlos. Welche Therapien sind wirklich geeignet? Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen? Wo gibt es den richtigen Arzt? für Fragen rund um das Thema Gesundheit, seien sie medizinischer oder recht­licher Art, gibt es seit 30. Januar 2007 das Angebot der UPD. Der Sozialverband VdK, die Verbraucherzentralen und der Verbund unabhängige Patientenberatung sind die Träger der UPD. Die jahrelange Erfahrung dieser drei Gesellschafter bürgt für hohe Qualität und Glaubwürdigkeit in der Beratung.

 

Hilfestellung für 100.000 Menschen

 

„In den zwei Jahren unseres Bestehens haben wir schon mehr als 100.000 Menschen in Gesundheitsfragen beraten und informiert“, erklärte UPD-Geschäftsführerin Astrid Burkhardt Ende Januar in Berlin. Allein in den sieben VdK-Beratungsstellen waren es bundesweit mehr als 30.000. „Je bekannter wir werden, umso mehr Anfragen haben wir“, betonen die Mitarbeiter in den regionalen Beratungsstellen. Anlässlich des kleinen Jubiläums startete im vergangenen Monat auch eine Velotaxi-Tour durch Berlin, eine neue kostenlose Hotline 0800/11 77 22 wurde ebenfalls vorgestellt.

 

Menschen im Krankheitsfall fühlen sich immer ein Stück weit ausgeliefert und sind häufig nicht in der Lage, ihr Recht auf Information und Mitbestimmung einzufordern. Die Fachsprache der Medizin trägt bei vielen Menschen ebenfalls zur Verwirrung bei. Und oft haben Patienten nicht den Mut, nachzufragen. Die Beratungsstellen verstehen sich als Lotsen durch das Gesundheitswesen, die Hilfestellung, Orientierung und neutrale Information geben. Insbesondere sollen auch die Menschen erreicht werden, die auf Grund von Alter, Behinderung, Bildung, Sprache oder Einkommen einen schlechteren Zugang zu Gesundheitsinformationen haben. Selbstverständlich ist die Patienten­beratung vertraulich und diskret.

 

Ein übergeordnetes Qualitätsmanagement sorgt dafür, dass die Patienten in allen Beratungsstellen, egal ob in München oder Berlin, gleich gute Informationen erhalten. Die hoch qualifizierten Experten beraten in einem persönlichen Gespräch oder telefo­nisch rund um das Thema Gesundheit sowie zu sozial- und gesundheitsrechtlichen oder psychosozialen Fragen. Häufig geht es dabei um Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegekasse, um Adressen von Fachärzten, Fachkliniken, Selbst­hilfegruppen oder um gesetzliche Neuregelungen, auch Fragen zum Vorgehen bei vermuteten Behandlungsfehlern werden erörtert.

 

Orientierung im Gesundheits-Dschungel

 

Die UPD wird auf Grund gesetzlicher Vorlagen von den Verbänden der Krankenkassen finanziert und bietet neutrale Orientierung im Dschungel des Gesundheitswesens. Die Patientenberater helfen unabhängig, kompetent und vor allem kostenlos weiter. Die Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) stehen allen Patienten offen, ob privat oder gesetzlich versichert. Bis zum Jahr 2010 finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) das Projekt mit rund 25 Millionen Euro. Die Laufzeit der Modellphase ist vorerst bis zu eben diesem Datum 2010 angesetzt.

 

Beratungsstelle Köln

Venloer Straße 46

50672 Köln

E-Mail: koeln@unabhaengige-patientenberatung.de

Telefon: (0221) 47 40 5 55

Fax: (0221) 29 46 00 61