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Behinderungsgerechte Gestaltung ergänzt
Die am 3. Dezember 2016 in Kraft getretene Änderung der Arbeitsschutzverordnung präzisiert die Pflichten zur behinderungsgerechten Arbeitsstättengestaltung.
Die Verordnung stellt jetzt klar, dass auch Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte für Beschäftigte mit Behinderungen - falls diese im Betrieb beschäftigt sind - sicher und gesundheitsfördernd zu gestalten sind. Diese Gebäudeteile hatte die Verordnung bislang nicht ausdrücklich erwähnt.
Neu ist auch, dass ein Verstoß gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.