"Schöne Tarif-Bescherung"

50 % aller Mitarbeiter erhalten auch dieses jahr wieder eine Sonderzahlung.

 

Allerdings gibt es da schon Unterschiede

  • in Betrieben mit Tarifbindung sind es glatte 74 %, die in den Genuss kommen.

Des Weiteren haben die tarifgebunden Mitarbeiter meist einen Rechtsanspruch auf Zahlung ihres "Weihnachtsgeldes".

In den meisten Tarifverträgen sind solche Gratifikationen vorgesehen und meist an die prozentuale Bindung des Entgeltes gekoppelt. Somit steigt die Gratifikation auch direkt mit den Lohnerhöhungen aus den Tarifabschlüssen.

 

Somit können wir euch guten Gewissens
"eine schöne Tarif-Bescherung" wünschen.