Die Schwerbehindertenvertretung informiert

Zusatzurlaub noch für 2017 geltend machen

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub im Kalenderjahr haben Menschen, deren Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung mindestens GdB 50) amtlich anerkannt ist.

 

Bei Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft – auch rückwirkend – besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs für jeden vollen Monat.

 

Bitte denkt daran, diesen Zusatzurlaub noch für 2017 schriftlich bei der Personalabteilung geltend zu machen.

 

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hilft hier gerne bei der Antragsstellung.

Ursula Schiefer (Schwerbehindertenvertretung CUR/TEC)