Was lange währt, wird endlich gut…

In 2019 kommt die Brückenteilzeit.

Zukünftig ist es endlich möglich, für eine bestimmte Zeit weniger zu arbeiten und dann verläßlich wieder in die ursprüngliche Vollzeit zurück zu kehren.

Bisher war es nur schwer möglich, aus der Teilzeit wieder zurück in die Vollzeit zu wechseln. Eine Falle, in der sich vor allem viele Mütter befinden. Die Kinder sind schon längst groß, aber der Arbeitgeber ziert sich mit dem Heraufsetzen der Arbeitszeit.

 

Das soll sich nun ändern.

 

Zukünftig können Beschäftigte die Teilzeit für die Dauer von mindestens einem Jahr und für höchstens fünf Jahre befristet beantragen.

 

Nach Ablauf des Zeitraums geschieht die Rückkehr zur Vollzeit automatisch. Der Antrag auf Brückenteilzeit muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden und es genügt die sogenannte Textform. Das bedeutet ein Antrag per E-Mail ist ausreichend.

 

Der Arbeitgeber kann den Antrag wie auch bei der dauerhaften Absenkung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen, dies muss er jedoch begründen und zwar in schriftlicher Form.

 

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei euren Betriebsräten.

Ansprechpartner für das Thema Leben und Arbeiten sind Ute Simons und Norbert Löffler.