... und "schwupps" weg ist er ...

... der Bildungsurlaub 2017.

 

Also aufpassen und übertragen lassen.

 

Wie, Wo und bei Wem - dabei helfen euch die Betriebsräte der IGBCE.

 

Beschäftigte haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr.

 

Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte vom ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst.

Für ihre Mitglieder übernimmt die IG BCE die Seminarkosten inklusive Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für die An- und Abreise.

 

Nichtmitglieder können gegen Erstattung der Kosten an den Veranstaltungen teilnehmen.

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Übertragung von Bildungsurlaub ins Folge
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